FSJ/BFD in der Kinder- und Jugendhilfe

2 Personen

FSJ/BFD in der Kinder- und Jugendhilfe

Es gibt viele gute Gründe für ein soziales Jahr. Du kannst die Arbeitswelt kennenlernen, Zeit zur Überbrückung sinnvoll nutzen und dich in einem sozialen Berufsfeld erproben. 
Für deinen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) bekommst du ein monatliches Taschengeld, kostenfreie Seminare und verschiedene Vergünstigungen. Außerdem bist du sozialversichert.

Die wichtigsten Voraussetzungen für ein FSJ / BFD

  • Du hast Lust darauf, dich sozial zu engagieren und anderen Menschen zu helfen.
  • Du bist motiviert, neue Erfahrungen zu sammeln und dich auf neue Situationen und Menschen einzulassen.

Dann ist ein FSJ / BFD das Richtige für dich!
Eine spannende Zeit im Freiwilligendienst erwartet dich.

Zugangsvoraussetzungen

  • Dein Schulabschluss und deine Zeugnisse spielen keine Rolle.
    Egal, ob Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Abitur oder ohne Schulabschluss: Ein Freiwilligendienst ist möglich, sobald du die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt hast. Das heißt, du hast mindestens neun Jahre die Schule besucht.
  • Es gibt kein festes Mindestalter und keine Altersgrenze für einen Freiwilligendienst
    Im Prinzip ist ein FSJ somit bereits ab 15 Jahren möglich. Im Jugendfreiwilligendienst liegt die Altersgrenze bei 26 Jahren. Durch Bundesfreiwilligendienst 27 + ist es möglich, dass alle die älter als 27 Jahre alt sind, sich im Freiwilligendienst engagieren können.

Ansprechpartner

Steffi Macal

Steffi Macal

Abteilungsleiterin Kinder- & Jugendhilfe
037468 678 2811